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Warum gendern nicht immer eine gute Idee ist

 

Neulich habe ich nach den aktuellen Änderungen zur Medizinproduktebetreiberverordnung recherchiert und bin auf folgenden Text gestoßen:

§ 2 – Begriffsbestimmungen „Betreiber“

Wer ist Betreiber, wenn eine Patientin / Bewohnerin ein Medizinprodukt in eine Gesundheitseinrichtung mitbringt bzw. eine meiner Patientin / Bewohnerin, welche*r in einer Gesundheitseinrichtung lebt (z.B. Altenpflegeheim), von einem Leistungserbringenden (z.B. Sanitätshaus) ein Medizinprodukt zur Verfügung gestellt wird?

 

Macht das wirklich Sinn ???


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