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CE-Konformitätskennzeichnung

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung erfolgt für alle Medizinprodukte gemäß Artikel 20 MDR.

Der Hersteller muss das CE-Zeichen auf dem Produkt oder der Sterilverpackung, der Gebrauchsanweisung und ggf. der Handelsverpackung anbringen.

Zusätzlich ist, je nach Klasse des Medizinprodukts, die Kennnummer der Benannten Stelle notwendig.

Ausnahmen:
Sonderanfertigungen und Prüfprodukte tragen keine CE-Kennzeichnung

Mehr dazu in unseren Seminaren zum Medizinprodukteberater.