Medizinprodukteberater Seminare – HCMC Akademie

< Alle Themen
Drucken

Heilmittelwerbegesetz – Verbote

Verbote im Heilmittelwerbegesetz bezüglich Medizinprodukten

  • Irreführende Werbung. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine therapeutische Wirkung suggeriert wird, die das Medizinprodukt nicht hat. Oder wenn falsche Angaben über das Material oder die Behandlung gemacht werden. Ebenso dürfen keine Unwahrheiten über die Hersteller oder Erfinder der Produkte veröffentlicht werden.
  • Angstwerbung“: Unzulässig sind Werbeaussagen, die nahelegen, dass die normale gute Gesundheit durch die Nichtverwendung des Medizinprodukts beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte.
  • Subtile bzw. manipulative Werbeaussagen. Damit sind beispielsweise Kommunikationsmaßnahmen gemeint, bei denen der Werbezweck nicht deutlich oder missverständlich ist.
  • Werbemaßnahmen, die sich an Kinder unter 14 Jahren richten.

Mehr dazu in unseren Seminaren zum Medizinprodukteberater.