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Meldeverpflichtung der Hersteller

Schwerwiegende Vorkommnisse mit Medizinprodukten müssen den Behörden gemeldet werden.
In Deutschland an das BfArM bzw. PEI
- (schwerwiegende) Vorkommnisse in Deutschland
- Rückrufe in Deutschland
- Vorkommnisse und Rückrufe außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), wenn der Rückruf auch im EWR erfolgt
Im EU-Ausland an die jeweilige Behörde des EWR-Staates
- (schwerwiegende) Vorkommmisse in dem jeweiligen EWR-Staat
- in dem jeweiligen EWR-Staat durchgeführte Rückrufe
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