Die Medizinprodukteberater Aufgaben sind im § 83 MPDG geregelt. Demnach ist Medizinprodukteberater, wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten einweist.
Dabei hat der Medizinprodukteberater nicht nur die Aufgabe Fachkreise zu informieren, zu beraten oder einzuweisen, sondern gleichzeitig als “ Horchposten“ Informationen über die Medizinprodukte aus dem Markt aufzunehmen. Damit sind natürlich vor allem Probleme gemeint. Der Gesetzgeber formuliert das als Vorkommnisse.
Die Vorkommnisse umfassen Meldungen der Fachkreise über:
- Nebenwirkungen,
- Wechselwirkungen,
- Funktionsstörungen,
- technische Mängel,
- Gegenanzeigen oder
- sonstige Risiken von Medizinprodukten.
Er hat diese Meldungen aufzunehmen und an die verantwortliche Person der Herstellers zur Einhaltung von regulatorischen Anforderungen (PRRC) weiterzuleiten.
Damit leistet er einen wichtigen Beitrag für gute und sicher Medizinprodukte.
Mehr dazu erfahren Sie in unseren Seminaren zum Medizinprodukteberater.