Die Voraussetzungen zum Medizinprodukteberater sind im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz § 83 Absatz 2 MPDG – Sachkenntnis klar beschrieben:
Die Sachkenntnis besitzt, wer:
- eine Ausbildung in einem naturwissenschaftlichen, medizinischen, technischen oder IT-kaufmännischen Beruf erfolgreich abgeschlossen hat und auf die jeweiligen Medizinprodukte bezogen geschult worden ist oder
- durch eine mindestens einjährige Tätigkeit, die in begründeten Fällen auch kürzer sein kann, Erfahrungen in der Information über die jeweiligen Medizinprodukte und, soweit erforderlich, in der Einweisung in deren Handhabung erworben hat.
Daher sind Voraussetzungen entweder eine entsprechende Ausbildung oder eine gewisse Berufserfahrung in diesem Umfeld.
Tatsächlich wird der Nachweis der Sachkenntnis des Medizinprodukteberaters über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung mit Zertifikat erbracht.
Diesen Nachweis „Medizinprodukteberater mit Zertifikat nach § 83 MPDG“ können Sie in unseren Seminaren zum Medizinprodukteberater erhalten.
André Henke Changed status to publish 27.01.2024