Das Medizinprodukteberater Zertifikat ist Voraussetzung für die Arbeit als Außendienstmitarbeiter Medizintechnik. Dieser Abschluss wird auch verlangt, wenn man „nur“ (medizinische) Fachkreise informiert.
Im Gesetzestext § 83 Absatz 1 MPDG steht:
- Wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte einweist (Medizinprodukteberater), darf diese Tätigkeit nur ausüben, wenn er die für die jeweiligen Medizinprodukte erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung für die Information und, soweit erforderlich, für die Einweisung in die Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte besitzt.
- Dies gilt auch für die fernmündliche Information.
Voraussetzung für das Zertifikat ist eine entsprechende Schulung mit bestandenem Test.
Diese Schulung erhalten Sie in unserem Seminar Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG mit Zertifikat.
André Henke Changed status to publish 27.01.2024