Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) wurde 2019 die „App auf Rezept“ eingeführt,
Dabei handelt es sich meistens um eine Software, die als App verfügbar ist und insbesondere auf Patienten zugeschnitten ist. Sie soll als „digitaler Helfer“ die Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie den dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung bei Patienten unterstützen.
Diese „digitalen Gesundheitsanwendungen“ oder DiGA müssen vom Hersteller als Medizinprodukt (Risikoklasse Klasse I oder IIa) zugelassen werden. Der medizinische Zweck muss wesentlich durch die digitale Hauptfunktion erreicht werden.
Das BfArM hat eine eigene Webseite zu den DiGAs eingerichtet: Link
Typische Gesundheitsanwendungen sind:
- Psychische Erkrankungen
- Muskeln, Knochen und Gelenke
- Stoffwechsel
- Herz und Kreislauf
- Nervensystem
- Krebs
- Ohrenerkrankungen
- Erkrankungen des Urogenitalsystem
Der große Vorteil für Patienten besteht darin, dass zum einen im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Medizinprodukte die Wirksamkeit nachgewiesen werden musste.
Und mindestens genauso wichtig ist für Patienten, dass diese Gesundheitsanwendungen auf Rezept verordnet werden könne, d.h. die Krankenkassen die Kosten für die Patienten übernehmen.
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